Bildungsprämie & Bildungsscheck – Überblick zu Fördermöglichkeiten
Weiterbildungen clever finanzieren – Unterstützung für die berufliche Weiterbildung nutzen

Als Seminaranbieter wissen wir, dass die Finanzierung einer Weiterbildung manchmal zur Herausforderung werden kann. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die speziell darauf ausgerichtet sind, berufliche Qualifizierungen zu unterstützen.
Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern, Berufsverbänden und Fonds
Interessierten stehen ganz unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Dazu gehören etwa regionale Bildungsschecks einzelner Bundesländer sowie Zuschüsse über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Darüber hinaus fördern auch Berufsverbände, Kammern oder branchenspezifische Fonds bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen – abhängig vom Berufsfeld oder der inhaltlichen Ausrichtung des Seminars.
Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich dabei deutlich – und nicht für alle Förderprogramme erfüllen wir diese.
Förderungen, die bei Kompakttraining gut funktionieren
Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Teilnehmer*innen unserer Seminare erfolgreich Fördermittel aus bestimmten Landesprogrammen nutzen konnten. Wir haben hier einen kurzen Überblick dazu zusammengetragen.
- Bildungsscheck NRW: In Nordrhein-Westfalen übernimmt der Bildungsscheck bis zu 50 % der Seminarkosten (maximal 500 Euro), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine persönliche Beratung ist verpflichtend, und der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.
- QualiScheck Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz können mit dem QualiScheck bis zu 60 % der Kosten, maximal 600 Euro, gefördert werden. Förderfähig sind beruflich verwertbare Weiterbildungen – ein Antrag muss rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor Beginn des Seminars, gestellt werden.
- Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt: Das Programm Weiterbildung Direkt in Sachsen-Anhalt fördert zwischen 60 % und 90 % der Weiterbildungskosten. Die Antragstellung muss ebenfalls vor Beginn des Seminars abgeschlossen sein.
- Hamburger Weiterbildungsbonus: Der Hamburger Weiterbildungsbonus ist besonders großzügig: Bis zu 100 % der Kosten (maximal 2.000 Euro) können übernommen werden, wenn der Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg liegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch hier ist eine vorherige Beratung notwendig.
- Bremer Bildungsscheck: Der Bremer Bildungsscheck richtet sich an Erwerbstätige mit Wohn- oder Arbeitsort in Bremen und fördert bis zu 50 % der Kurskosten (maximal 500 Euro). Eine Beratung bei der Arbeitnehmerkammer oder Handelskammer ist vor Antragstellung erforderlich.
Was wir als Bildungsträger leisten – und was nicht
Wichtig für Sie zu wissen: Wir sind kein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Das bedeutet, dass unsere Seminare nicht über Programme der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung gefördert werden können.
Bei vielen Förderprogrammen reicht es jedoch aus, dass ein Bildungsträger eine klare Kursbeschreibung, transparente Preise, AGBs und Stornobedingungen, ein Zertifikat, Angaben zur Kursleitung, Informationen zu Veranstaltungsformen sowie eine Rechnungsstellung mit allen geforderten Angaben hat – alles Kriterien, die wir als Weiterbildungsanbieter erfüllen.
Unser Service: Unterstützung bei der Förderanfrage
Wir möchten, dass Ihre Weiterbildung so reibungslos wie möglich verläuft – auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Unser Serviceteam unterstützt Sie daher gern dabei, das passende Förderprogramm zu identifizieren und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. Auf Wunsch prüfen wir für Sie, ob Ihr gewähltes Seminar grundsätzlich förderfähig ist und stellen alle notwendigen Teilnahmebescheinigungen und Informationen zur Verfügung.